Agentur­brief

Liebe Kunden, Partner & Friends,

ich freue mich, Ihnen den neuen ZH2 Agenturbrief vorzustellen! Mit diesem Medium informiere ich Sie künftig unregelmäßig und kompakt über Neuigkeiten aus der ZH2 Agentur. Ob spannende Projekte, frische kreative Ideen oder besondere Einblicke in unsere Arbeitsweise – der Agenturbrief gibt Ihnen einen Blick hinter die Kulissen bei ZH2. Ich bin gespannt auf Ihr Feedback!

Herzliche Grüße von der Neustadt 18

TERMINE: ZH2 MEET&CREATE

Leider mussten wir unser geplantes Open-Air-Netzwerkevent Meet & Create im September aufgrund der Wetterbedingungen kurzfristig absagen. Wer hätte gedacht, dass die Temperaturen von sommerlichen dreißig auf stürmische zehn Grad fallen und uns der Regen einen Strich durch die Rechnung macht? Doch wir blicken nach vorn: Ein neuer Termin für das kommende Jahr ist bereits in Planung. Selbstverständlich werden wir Sie rechtzeitig darüber informieren.

PERSONAL: RÜCKKEHR INS TEAM

Unser Team ist nun wieder komplett, und darüber sind wir besonders glücklich! Nach ihrer Babypause ist Natalie zurück und bringt frische Energie sowie kreative Impulse mit. Sie verantwortet weiterhin die Kreation und Gestaltungskonzepte – eine Bereicherung für uns und Ihre Projekte!

RECHTSFORM: ZH2 WIRD GMBH

Ein bedeutender Schritt in unserer Unternehmensgeschichte: Im Oktober haben wir die Umwandlung zur ZH2 GmbH abgeschlossen. Für Sie ändert sich nichts außer unserer Rechtsform und der Kontoverbindung. Eine gute Nachricht haben wir noch für Sie: Auf sämtliche Kreativ- und Designleistungen, die wir für Sie erbringen (Texte, Grafiken, Fotos usw.), fällt keine Künstlersozialabgabe mehr an. Neben dem finanziellen Vorteil bedeutet das weniger Bürokratie für Sie!

 

RÄUME: COWORKING BEI ZH2

Unsere Agenturräume bieten gelegentlich freie Kapazitäten, die wir gerne teilen! Unter dem Label TEILBÜRO bieten wir flexible Coworking-Plätze zu attraktiven Konditionen an – ideal für Freiberufler und alle, die sich eine Alternative zum Homeoffice wünschen. Bei Interesse stehen wir Ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung.

KI: URHEBERRECHT

KI-Tools wie Gemini, Firefly oder Zoom Docs gehören mittlerweile fest zu unserem Arbeitsalltag. Doch in der Kreativbranche bringt das Urheberrecht für KI-generierte Werke besondere Herausforderungen mit sich: Aktuelle Rechtsprechungen sehen für diese Bildmotive grundsätzlich keinen Urheberrechtsschutz vor, sodass keine gesicherten Nutzungsrechte bestehen. Zwar kann der verwendete Prompt als Textwerk geschützt sein, das daraus entstandene Bild jedoch nicht. 

Zudem wird eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Werke diskutiert. In einer Umfrage unseres Branchenverbands AGD (Allianz deutscher Designer) befürworteten 76% der Teilnehmenden eine solche Maßnahme.

 

Praxisbeispiele KI-generierter Bildmotive

Das Mädchen, welches wohl der Schirmherr nie treffen wird, zeigt eine KI-Kreation. Der unförmige Pfefferkuchen schwebt unnatürlich vor dem Mund des Mädchens. Die Finger sind merkwürdig verwachsen, und die Mütze schwebt auf ihrem Kopf. Die weichgezeichneten Gesichtszüge lassen erkennen, dass hier die Technik versuchte, eine menschliche Szene darzustellen. Quelle: www.pfefferkuchenmarkt.de
Dieses vermeintlich beeindruckende Schnitzwerk zeigt bei genauerem Hinsehen einige KI-Fehler. Der Mann rechts hat nur vier Finger an der rechten Hand dem ein herzförmiges Objekt aus der Hand fällt. Auch die Kopfbedeckung – ein Schirm ohne Basecap – wirkt fehl am Platz. Weitere unnatürliche Details finden sich auch bei der linken Person (Hände), im Blattwerk und im Hintergrund. Interessant, der KI-Nutzer beansprucht hier das Urheberrecht, was laut aktueller Rechtsprechung unzulässig ist. Quelle: www.lausitz-medien.de/medien/print/lausitz-magazin
Dieses Bildmotiv aus einer Stockbildagentur besticht durch die freundlich und natürlich wirkende Person. Dennoch, die Anzahl der Finger stimmt nicht, und auch am Ärmelbund sowie in den Haaren, über dem Mund zeigen sich Auffälligkeiten. Leider werden solche fehlerhaften Bildmotive häufig verwendet, während die Mängel übersehen werden. Aus unserer Sicht wäre eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Bilder dringend notwendig. Quelle: freepik.com

DIE BILDGESCHICHTE

FISCHBRÖTCHEN UND FLIEGENDE PHILOSOPHEN

Es war ein typisch herbstlicher Tag im Hafen von Wismar. Der Wind wehte leicht salzig, und das Wasser plätscherte gemächlich gegen die Kaimauer. Dem Genuss eines frischen Fischbrötchens direkt vom Kutter konnte ich nicht widerstehen – für mich gehört das einfach zu einem Ostseebesuch dazu.
Und da geschah es: Eine Möwe setzte sich direkt vor mich. Ihr Blick war routiniert, fast schon strategisch, und ihre Schnabelspitze war vorwurfsvoll angehoben, als würde sie nur darauf warten, dass ich meinen Happen teile. „Aha“, dachte ich, „der Trick scheint hier bekannt zu sein.“ Denn auf den Schildern am Fischbrötchenstand stand unmissverständlich: „Bitte nicht füttern. Wir sind Selbstversorger!“ Doch wie selbstversorgerisch die Möwe da saß und mich fixierte, wirkte sie alles andere als unabhängig.
Es schien fast so, als hätten die Möwen hier ein eigensinniges Modell der Selbstversorgung durch andere gefunden. Ein Stück Fisch hier, ein herausgefallenes Zwiebelstückchen dort – und schon war das Tagesgericht serviert, während der Schildertext leise im Hintergrund verblasste. Die Möwe sah mich fast herausfordernd an, wie ein Hafenphilosoph mit einer klaren Botschaft: „Was bedeutet schon ‚selbst versorgen‘, wenn es immer jemanden gibt, der bereitwillig das Brot teilt?“
Als mein Brötchen schließlich verspeist war, blieb mir nur eine Frage: Sind wir nicht alle ein wenig „Selbstversorger“, solange jemand die Krümel fallen lässt?

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